John Harwood, ein britischer Uhrmacher, gilt als Erfinder der Automatikuhr. Im Jahre 1923 beantrage er ein Patent, welches ihm 1924 zugesprochen wurde.
Die Rolex von 1931 ist eine der ersten funktionsfähigen Automatikarmbanduhren mit Rotor. 1932 patentierte sich Rolex Oyster Perpetual das Prinzip der Automatikarmbanduhr für die Firma.
In Deutschland wurden die ersten Automatikuhren von den Uhrenherstellern Bifora-Uhren, Durow und Junghans gebaut.
Als Automatikuhr wird eine mechanische Armbanduhr bezeichnet, welche durch die Feder bei den Armbewegungen des Trägers durch einen Rotor aufgezogen wird. Der Rotor, welcher mittels Kugellager eingebaut ist, bleibt bei Bewegungen der Uhr aufgrund seiner Schwerkraft im Raum stehen. Es entsteht ein Drehmoment, welches seine Energie an den Aufzugsmechanismus abgibt. Die Feder wird bei Automatikuhren bidirektional aufgezogen. Bidirektional bedeutet eine Aufziehbewegung, welche in beiden Drehrichtungen erfolgt. Der Rotor ist halbkreisförmig gestaltet, was seinen Schwerpunkt außerhalb seiner Achse setzen lässt. Aufgrund dessen genügt schon eine minimale Bewegung der Uhr, dass sich dadurch unter Umständen auch eine 180 °-Drehung des Rotors ausführen lässt. In Automatikuhren ist eine Rutschkupplung (auch Bridge genannt) eingebaut, welche ein Überdrehen der Zugfeder verhindert, falls die Uhr schon voll aufgezogen ist. Automatikuhren zeichnen sich durch eine einfach Handhabung aus sowie verfügen sie durch die stets gespannte Zugfeder über einen wesentlich gleichmäßigeren Lauf.