Als Laufwerk werden alle Räder und Triebe bezeichnet, welche miteinander im Eingriff stehen und der Energie- bzw. Kraftübertragung für den Antrieb dienen. Hierzu gehören die Räder des Geh- und Schlagwerks.

Räder und/oder Triebe welche zur Hemmung oder zum Zeigerwerk gehören, werden nicht zum Laufwerk gezählt.