Bei den Wächter-Kontrolluhren unterscheidet man zwischen zwei Ausführungen: der stationären und der tragbaren Uhr.
Stationäre Kontrolluhren – dazu zählen auch die elektrischen Wächter-Kontrolleinrichtungen – waren speziell für größere Betriebsanlangen oder ausgedehnte Fabrikanlagen konstruiert worden.
Tragbare Kontrolluhren wurden für kleine Betriebe und Anstalten genutzt. Diese befanden sich in der Regel in einer Ledertasche, welche von einem Wächter getragen werden konnte. Beim Kontrollgang des Wächters passierte dieser verschiedenen Orte, an denen Schlüsselkästchen angebracht waren. Dieser hatte der Wächter in einem vorgeschriebenen Rhythmus aufzusuchen. An dem Schlüsselkasten hing ein sog. Markierschlüssel. Diesen Schlüssel steckte der Wächter in das Schlüsselloch des Uhrendeckels und drehte diesen in eine angegebene Richtung. Dabei wurde auf einem eingelegten Papierstreifen eine Markierung gemacht, wodurch man später ablesen konnte, in welcher Richtung und zu welcher Zeit der Wächter seinen Kontrollgang unternommen hatte. Um Manipulationen vorzubeugen war an dem Schloss der Uhr eine Feder angebracht, welche bei jedem Öffnen auf dem Papierstreifen einen Einschnitt hinterließ.