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Darlehen

Als Darlehen wird die Überlassung von Geld von einer Person oder Institution an eine Andere bezeichnet.
Rechtlich gesehen ist der Darlehensvertrag eine Art von Leihvertrag.
Beim Abschluss des Darlehens (auch als Kredit bezeichnet) sind immer ein Darlehensgeber und ein Darlehensnehmer beteiligt.
Üblicherweise erhält der Darlehensgeber als Gegenleistung für die Überlassung seines Kapitals vom Darlehensnehmer Zinsen.
Diese bewegen sich je nach Darlehensart und weiteren Vereinbarungen zwischen 4 und 17 Prozent pro Jahr auf die Darlehenssumme gerechnet.
Die am häufigsten genutzten Kreditarten sind der Dispositionskredit, der Ratenkredit und das Hypothekendarlehen.
Die Banken erzielen ihren Gewinn bei der Darlehensvergabe dadurch, dass die den Anlegern weniger Zinsen zahlen, als sie dann im Folgenden für die Darlehensvergabe erhalten, die so genannte Zinsspanne (Zinsmarge).


Weitere Themen im Lexikon "D" sind:         Darlehen - DAX - Depotauszug - Derivate - Deutsche Bundesbank - Direktversicherer       

                                                              Dispositionskredit - Dividende

 

Für alle Informationen gilt, kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit. Dies ist bei den schnellen Änderungen durch unser Gesetzgeber gar nicht möglich.

Was versteht man unter dem Begriff Darlehen? Was wird im Finanzmarkt und Versicherungsmarkt unter Darlehen verstanden, definiere Darlehen. Dem Darlehnsnehmer wird die Darlehnsvaluta übereignet oder abgetreten, so dass er mit den Gegenständen nach Belieben verfahren kann. Häufig ist ein Darlehen entgeltlich, so dass der Darlehnsnehmer nebst Rückgewähr der Darlehensvaluta einen Zins zu zahlen hat. Vertrag, durch den ein Darlehensnehmer, der Geld oder andere vertretbare Sachen zur freien Verfügung empfangen hat, verpflichtet wird, dem Darlehensgeber das Empfangene zu einem späteren Zeitpunkt in gleicher Art, Menge und Güte zurückzuerstatten.
 Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um ein klassisches Annuitätendarlehen, das mit Sondervereinbarungen abgeschlossen wird. Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehen, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit – bis zu sechzig Monate nach Vertragsschluss – ausgezahlt wird. Die Darlehen werden für den eigenen Lebensunterhalt des Antragstellers sowie für die Studienkosten gewährt. Die zinslosen Darlehen können auch bewilligt werden als Vorauszahlung auf in Aussicht gestellte Leistungen anderer Förderungsträger. Das Familien-Fonds-Darlehen ist insbesondere für kinderreiche Familien mit mindestens drei zu versorgenden Kindern geeignet. So finanzieren Sie das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung noch zinsgünstiger. Das Darlehen ist für die Bank immer mit einem Risiko verbunden: Sie geht das Risiko ein, dass Sie als Gläubiger zahlungsunfähig werden und das Darlehen deshalb nicht mehr zurückzahlen können. Deshalb verlangt die Bank bestimmte Sicherheiten. Eine davon ist die Auskunft von der Schufa, in die Ihre Kreditgeschäfte eingetragen sind. Daneben spielen aber auch weitere persönliche Sicherheiten und bei großen Summen auch dingliche Sicherheiten – wobei das Ding beispielsweise eine Immobilie oder ein Auto ist – eine Rolle.  Beim Abruf-Darlehen wird nur ein einziges Mal ein Darlehensvertrag geschlossen und der Kreditnehmer kann anschließend über den gesamten Darlehensbetrag oder auch nur über einen Teilbetrag verfügen.